Versicherungen
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Für Ihren Urlaub sollten Sie unter anderem eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, damit Sie z.B. bei einer unvorhergesehener Erkrankung in der Familie Ihren Urlaub stornieren können, ohne das große Kosten entstehen. Informieren Sie sich am besten im Internet oder in Ihrem Reisebüro. Außerdem sollten Sie auch prüfen, ob Ihre Krankenversicherung einen eventuellen Rücktransport aus dem Ausland bei Krankheit abdeckt.
Ansonsten gibt es noch viele weitere Versicherungen. Sie sollten aber natürlich darauf achten, dass Sie keine unnötigen Versicherungen abschließen, denn dann verlieren Sie monatlich bares Geld, das Ihnen in der Haushaltskasse fehlt!
Versicherungen
Sie ist eine Versicherung, mit der das biometrische Risiko (zumeist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich abgesichert wird. Es wird in ihrem Vertrag eine Versicherungsleistung vereinbart. Der im Vertrag vereinbarte Versicherungsfall, entweder Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfall-versicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), wird dann an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Die Lebensversicherung ist eine Individualversicherung. Sie ist damit klar von der Sozialversicherung zu trennen, die ähnliche Risiken absichert, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen. Das versicherte Risiko bei der Lebensversich- erung liegt direkt bei der Person. Daher zählt sie zu den Personenversicherungen. Der Abschluss erfolgt stets als Summenversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistung im Versicherungsfall in der Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht wird. Tritt der Versicherungsfall ein, ist es unerheblich wie hoch der entstandene Schaden tatsächlich ist. Nicht nur der Fall des Todes oder des Erlebens kann vertraglich vereinbart werden, sondern auch der Fall, dass eine schwere Krankheit eintritt, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere Fälle, die direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren bergen. Sie können auch als Versicherungsfall bestimmt werden und damit eine Leistung auslösen. Daher wird die private Rentenversicherung als reine Erlebensfall-versicherung auch zu den Lebensversicherungen gezählt. Die Kalkulation erfolgt dabei genauso wie bei der Todesfallversicherung und wird auch so betrieben. Seitens des Lebensversicherers wird eine regelmäßige Zahlung fällig. Weitere Erlebensfallversicherungen könnte man noch aufzählen, haben auf dem deutschen Markt aber keine Bedeutung.
Man kann die Lebensversicherungen in Deutschland noch in bestimmte Arten unterteilen. Nach verschiedenen Kriterien lassen sie sich in Grundformen einteilen oder können Kombinationen dieser sein. Sie werden unterschieden nach dem Versicherungsfall (Todesfallversicherung/Erlebensfallversicherung), nach der Kapitalbildung (Risikoversicherung/kapitalbildende Versicherung), nach der Bestimmung der Versicherungsleistung (konventionelle Lebensversicherung/fonds- gebundene Lebensversicherung/indexgebundene Lebensversicherung), weiterhin nach der Art der Versicherungsleistung (Kapitalversicherung/Beitragsbefreiung/Ren- tenversicherung) oder durch die Unterscheidung nach der Förderbarkeit durch spezifische Föderverfahren (Direktversicherung/vermögensbildende Lebensversicherung/Versicherung zum Aufbau einer zusätzlich kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente)/Basisrente (Rürup-Rente)).
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